Tag · Organschaftsverhältnis

28 Juni

Geschäftsführende Holding darf Vorsteuer abziehen

Eine Holding, die ihre Tochtergesellschaften tatsächlich führt, darf bei den dafür empfangenen Vergütungen die Vorsteuer abziehen. Tochtergesellschaften zu verwalten, ist als wirtschaftliche Tätigkeit zu beurteilen. Das geht aus einem neueren Urteil (Az. XI R 38/12) des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.