Wenn eine Stadt einem Mitarbeiter kündigen will, den sie zuvor an ein Gemeinschaftsunternehmen ausgeliehen hat – welchen Betriebsrat muss sie zuvor anhören? Diese im Kommunalbereich hoch relevante Frage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt geklärt: Der eigene Personalrat der Stadt genügt. Warum das so ist und was aus der Entscheidung folgt, erfahren Sie nebst vielen anderen Neuigkeiten...
24. Oktober 2011
Von den Tücken der Betriebsratsanhörung
24Oktober