Am 28.6.2011 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) sein Grundsatzurteil zur Anreizregulierung verkündet (wir berichteten). Jetzt liegen die Entscheidungsgründe vor – und das Bild klärt sich. Leider, was die Perspektive der Netzbetreiber betrifft, nicht immer nur zum Positiven.
Die gute Nachricht: In der Entscheidung stellt der BGH fest, dass
25. August 2011
GSP-Urteil des Bundesgerichtshofs: Entscheidungsgründe klären das Bild
25August