Wer öfters mit Juristen zu tun hat, lernt seine Worte auf die Goldwaage zu legen und weiß, dass eine „gemeinsame Erklärung“ nicht mit einer Vereinbarung, einem Vertrag oder einer Übereinkunft zu verwechseln ist. Eine solche gemeinsame Erklärung haben die „elektrischen Nachbarn“ abgegeben. Das sind, vereinfacht gesagt, Deutschland und seine stromübertragungstechnischen Anrainer (Deutschland und...
25. Juni 2015
Prost, Herr Nachbar! Was die „gemeinsame Erklärung“ der 12 EU-Staaten zum Strommarkt zu bedeuten hat
25Juni