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BGH-Urteil zur Konzessionsvergabe: Energiekonzepte führen nicht zur Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrages

Wer sich um eine Netzkonzession bewirbt, darf nicht versuchen, der Gemeinde den Zuschlag dadurch schmackhaft zu machen, dass er ihr allerhand unentgeltliche Nebenleistungen anbietet. So sieht es das Nebenleistungsverbot in §  3 KAV  vor. Doch was passiert, wenn er es doch tut? Ist dann der ganze Konzessionsvertrag nichtig?

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