Die Europäische Kommission hat die Förderung von Mieterstrom aus Solaranlagen beihilferechtlich genehmigt. Um den Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beanspruchen zu können, muss insbesondere der Strom in Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 100 kW erzeugt sein, die an oder in einem Wohngebäude installiert sind. Neben weiteren Anforderungen...
24. November 2017
EU gibt grünes Licht für den Mieterstromzuschlag
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