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Kartellamtsbericht zu Fernwärme – Ende oder Anfang des kartellrechtlichen Kopfzerbrechens?

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat bekanntlich die Aufgabe, wirksamen Wettbewerb sicherzustellen. Vermutet es in bestimmten Sektoren eingeschränkten Wettbewerb, darf es gemäß § 32e GWB eine Untersuchung durchführen und in diesem Rahmen von den betroffenen Unternehmen die erforderlichen Auskünfte verlangen, um die Wettbewerbsverhältnisse zu ermitteln.

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