Die meisten Stadtwerke sind nach der Kategorisierung des Finanzamts Großbetriebe, die lückenlos Betriebsprüfungen über sich ergehen lassen müssen. Das kostet Geld, und dafür müssen sie Rückstellungen bilden. Diese Pflicht hat sich neuerdings durch eine Entscheidung (Az. I R 99/10) des Bundesfinanzhofs (BFH) und ein Schreiben (GZ IV C 6 – S 2137/12/10001) des Bundesfinanzministeriums (BMF)...
20. November 2013
Rückstellungen für künftige Betriebsprüfungen ein Steuersparmodell?
20November