Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen sind regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit, wenn diese Flächen durch Äcker oder andere land- bzw. forstwirtschaftliche Grundstücke voneinander getrennt sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt festgestellt. Auf einem aus zehn Teilflächen bestehenden Grundstück stand auf jedem Teilstück eine Windkraftanlage. Zwischen den Teilflächen...
9. August 2012
Mehrere Windkraftanlagen sind keine wirtschaftliche Einheit
09August