Am 3.4.2014 traf das Bundessozialgericht (BSG) in drei ähnlichen Verfahren eine folgenschwere Entscheidung für Rechtsanwälte, die in Unternehmen oder Verbänden angestellt sind. Diese so genannten Syndikusanwälte können sich künftig nicht mehr von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um sich allein in der berufsständischen Anwaltsversorgung zu versichern. Mehr als 20.000...
24. Juni 2014
Ausschluss aus der Anwaltsversorgung (nicht nur?) für Syndikusanwälte: Willkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung!
24Juni