TagSchenkungen

Weg mit sächsischen „Altlasten“

Sachsens Gemeinden können künftig leichter Spenden einwerben. Mit dem Sächsischen Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 (SächsGVBl. S. 349) wird § 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO ersatzlos gestrichen. Dieser sah vor, dass die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen vom Gemeinderat nicht übertragen werden kann. Damit einhergehend bestimmte § 73 Abs...

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender