Strom- und Gasnetzbetreiber (dies umfasst Betreiber geschlossener Verteilernetze nach § 110 EnWG) sind rechtlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Netze zu gewährleisten. Das schließt gemäß § 11 Abs. 1 a EnWG die Pflicht ein, angemessene Schutzmaßnahmen gegen Bedrohungen für ihre Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme zu treffen. Um diesen gesetzlich geforderten...
4. September 2015
BNetzA veröffentlicht finale Version des IT-Sicherheitskatalogs
04September