Verträge sind doch etwas Tolles, oder? Zwei oder mehr Parteien einigen sich über einen bestimmten Sachverhalt, geben ihre Willenserklärungen ab, und heraus kommt ein verbindliches Rechtsgeschäft mit konkreten Rechten und Pflichten für alle Seiten. Hält sich ein Vertragspartner nicht an die Abmachung, stehen dem anderen Mittel und Wege zur Verfügung, das Vereinbarte gerichtlich einzuklagen...
26. März 2018
Der Koalitionsvertrag: Politischer Fahrplan als Mitfahrgelegenheit
26März