Ein knappes Jahr hat der deutsche Gesetzgeber noch Zeit, die EU-Kartellschadensersatzrichtlinie (2014/104/EU) umzusetzen. Am 27. 12.2016 läuft die Frist dafür ab. Die Richtlinie soll die nationalen Vorschriften im Bereich des kartellrechtlichen Schadensersatzes harmonisieren. Dies ist der Hauptgrund für die in diesem Jahr erwartete 9. GWB-Novelle. Der Referentenentwurf ist jederzeit zu erwarten...
4. Februar 2016
Die 9. GWB-Novelle kommt – Fortschritt für Kartellopfer? (Teil 1)
04Februar