Tag · Sonderausgabe

03 Mai

Nachzahlungs- und Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften bleiben für BFH unterschiedliche Dinge

Es gehört zu den Rätselhaftigkeiten des deutschen Steuerrechts, dass man zwar einerseits gezahlte Zinsen auf Steuernachzahlungen nicht von der Steuer abziehen kann, andererseits aber empfangene Zinsen auf Steuererstattungen sehr wohl versteuern muss. Bei der Einkommensteuer hatte der Bundesfinanzhof (BFH) 2010...