Tag · Sozialversicherungsschutz

26 Juni

A1-Bescheinigung bei EU-Auslandsdienstreisen weiterhin notwendig

Entsendet ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, gelten unter Umständen die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit fort. In diesen Fällen können ggf. sog. Entsendebescheinigungen beantragt werden, die als Nachweis darüber gelten, dass für den Arbeitnehmer in Deutschland ein Sozialversicherungsschutz besteht....