Lange genug hat es gedauert. Doch jetzt sind die gesetzlichen Grundlagen für das Meldewesen im europäischen Energiegroßhandel gelegt – und es wird ernst: Am 18.12.2014 hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung zur REMIT (1348/2014) veröffentlicht (wir berichteten), die die Verordnung für Integrität und Transparenz im Energiemarkt (REMIT) konkretisiert und den Marktteilnehmern nun genauere Vorgaben gibt, wie sie das Meldewesen einzurichten haben. Am 7.1.2015 ist sie in Kraft getreten. Und damit die Meldungen den REMIT-Betroffenen auch zugeordnet werden können, können sich die betroffenen Unternehmen ab sofort als Marktteilnehmer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren.
Spotgeschäft
MiFID II noch vor den Sommerferien in Kraft getreten
Lang hat es gedauert, mit vielem Hin und Her und immer neuen Versionen seitens der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates. Doch jetzt ist die Novellierung der Finanzmarktrichtlinie, nach ihrer englischen Bezeichnung „Markets in Financial Instruments Directive“ – MiFID II genannt, fertig: Am 12.6.2014 ist sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und am 3.7.2014 – also 20 Tage nach Veröffentlichung – in Kraft getreten.