Tag · Stadtreinigungsfahrzeuge

05 Dezember

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Stadtreinigungsfahrzeuge

Für Fahrzeuge, die zum Straßenkehren und Abfallsammeln da sind, muss man keine KFZ-Steuer zahlen. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt insoweit Entsorgungsbetrieben und Kommunalverwaltungen Klarheit. Geklagt hatte ein Entsorgungsfachbetrieb, der für seine Reinigungsfahrzeuge eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragt...