Lange genug hat es gedauert. Doch jetzt sind die gesetzlichen Grundlagen für das Meldewesen im europäischen Energiegroßhandel gelegt – und es wird ernst: Am 18.12.2014 hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung zur REMIT (1348/2014) veröffentlicht (wir berichteten), die die Verordnung für Integrität und Transparenz im Energiemarkt (REMIT) konkretisiert und den Marktteilnehmern nun genauere Vorgaben gibt, wie sie das Meldewesen einzurichten haben. Am 7.1.2015 ist sie in Kraft getreten. Und damit die Meldungen den REMIT-Betroffenen auch zugeordnet werden können, können sich die betroffenen Unternehmen ab sofort als Marktteilnehmer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren.