E.ON kann seinen im Jahr 2006 erklärten Verzicht auf die Betriebsgenehmigungen für die Steinkohlekraftwerke Datteln 1 – 3 und Shamrock/Herne nicht widerrufen. Das hat am 21.3.2012 der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster entschieden. Damit ist für beide Kraftwerke Ende 2012 Schluss.
2. April 2012
Weiterer Rückschlag für E.ON bei den Kohlekraftwerken Datteln und Shamrock/Herne
02April