Wer nach einer Kündigung seinen Job verliert, bekommt häufig eine Abfindung. Und die muss er versteuern, denn sie gilt als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Allerdings kann sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einem begünstigten Steuersatz versteuert werden – die sogenannte Fünftelregelung.
21. Juni 2016
Abfindungen können auch bei Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen steuerbegünstigt sein
21Juni