Kennen Sie das? Sie erhalten als Energieversorger Kündigungsschreiben, die die Lieferverträge beenden und alle Kündigungsschreiben sind fast identisch, d.h. gleicher Wortlaut, gleiche Handschrift, nur Kunde, Vertrags- und Zählernummer sowie Unterschrift sind jeweils verschieden. Zudem enthalten alle Kündigungen ein und denselben Passus: Jede Art der Kontaktaufnahme zur Werbezwecken ist verboten...
LG Leipzig: Opfer unlauterer Werbemethoden in der Kosten-Falle
Wenn Drückerkolonnen von Haus zu Haus ziehen, um mit irreführenden Angaben Strom- und Gaskunden zu werben, gilt es keine Zeit zu verlieren: Eine gerichtliche Untersagungsverfügung stoppt diesen unlauteren Wettbewerb schnell und effizient. Eine Abmahnung wird oft als Zeitverschwendung empfunden: Der unlautere Konkurrent weigert sich häufig, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben...
Domain-Grabber grapscht ins Leere
Energieversorger müssen sich Versuche Dritter, mit der Reservierung ihres Namens als Internet-Domain Geld zu verdienen, nicht gefallen lassen. Das Amtsgericht (AG) Garmisch-Partenkirchen hat jetzt einem bundesweiten Gasanbieter zu einem Sieg gegen einen solchen „Domain-Grabber“ verholfen: Der Namensträger, so das AG, hat einen Rechtsanspruch auf Herausgabe (Urt. v. 18.5.2011, Az. 6 C 367/10).