Gas- und Stromversorger können vorerst aufatmen. Nach den mit Spannung erwarteten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2015 (Az. VIII ZR 13/12 und VIII ZR 158/11) zu Preisanpassungen gegenüber Tarifkunden dürften ihnen weit weniger Kundenrückforderungen ins Haus stehen als zwischenzeitlich befürchtet.
29. Oktober 2015
BGH entschärft Preisanpassungs-Bombe des EuGH
29Oktober