Wohnungseigentümer, die ihr Haus über ein Blockheizkraftwerk (BHKW) im Keller mit Strom und Wärme versorgen und überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, sind gewerblich tätig. So sieht das jedenfalls der Bundesfinanzhof in einem neueren Urteil.
8. Mai 2019
Betrieb eines Blockheizkraftwerks: Wohnungseigentümergemeinschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft
08Mai