TagStromentnahme

Grundversorgung durch Entnahme: der Bundesgerichtshof stiftet Verwirrung

Wenn man als Haushaltskunde aus dem Netz (berechtigt) Energie entnimmt, schließt man einen Grundversorgungsvertrag ab. Bei dieser energierechtlichen „Binsenweisheit“ kommt es nicht auf die Menge der verbrauchten Energie an. Bei diesen eigentlich unstreitigen Grundsätzen kann es zukünftig kompliziert werden, wenn es um ein Mietshaus geht und sowohl Vermieter als auch Mieter Energie...

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender