TagStromsteuerermäßigung

Neue Pflicht für Versorger: Begünstigungen bei Stromsteuer auf Rechnung ausweisen

Für Versorger gibt es seit Jahresbeginn eine neue Rechtspflicht: Sie müssen in ihren Stromrechnungen an bestimmte gewerbliche Letztverbraucher Steuerbegünstigungen nach § 9 StromStG ausweisen. Das ist die Folge einer Änderung von § 4 Abs. 7 StromStV mit (Rück-)Wirkung zum 1.1.2018 (wir berichteten). Dies soll die Transparenz für Letztverbraucher und Hauptzollämter verbessern.

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