Wer sich in einer Konzessionsvergabe für ein Netzgebiet bewirbt, braucht vom bisherigen Netzbetreiber Informationen, um eine Bewerbung abgeben zu können. Welche Informationen der bisherige Netzbetreiber bereitstellen muss, haben Bundeskartellamt (BKartA) und Bundesnetzagentur (BNetzA) 2010 in ihrem unverbindlichen Gemeinsamen Leitfaden zusammengestellt. Doch was diese fordern, reicht offenbar...
5. Mai 2015
BGH: Auch kalkulatorische Netzdaten sind in Konzessionsverfahren bereitzustellen
05Mai