Tag · Teilrücknahmebescheid

01 Juli

BMF: keine Umsatzsteuer bei Nachzahlung der EEG-Umlage auf Grund Teilrücknahmebescheide des BAFA

Nachzahlungen der EEG-Umlage unterfallen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Erlass vom 26.5.2015 (GZ: IV D 2-S 7124/07/10002:012) bestätigt. Danach sind Zahlungen energieintensiver Unternehmen zur Umsetzung des Beschlusses der EU-Kommission im Beihilfeprüfverfahren zum Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) nicht umsatzsteuerpflichtig.