TagTreibhausgasemissionshandelsgesetz

Wer zu spät (Recht be) kommt …: OVG Berlin-Brandenburg lässt nicht rechtzeitig erfüllte Zuteilungsansprüche erlöschen

„Berechtigungen einer abgelaufenen Handelsperiode werden vier Monate nach Ende dieser Handelsperiode gelöscht und von der zuständigen Behörde durch Berechtigungen der laufenden Handelsperiode ersetzt.“ So regelt es das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) lapidar in seinem § 7 Abs. 2 Satz 2. Den Betreibern emissionshandelspflichtiger Anlagen gibt dieser Satz die Gewissheit, dass ihnen die in...

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