Spätestens seit der berühmten ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) (Urteil v. 21.4.1997, II ZR 175/95) beschäftigt die Haftung von Aufsichtsräten Praxis und Wissenschaft. Unterläuft dem Aufsichtsrat ein Fehler bei seiner Überwachungsaufgabe, können seine Mitglieder hierfür haften. Das gilt auch für GmbH-Aufsichtsräte, wie sie in vielen mittelständischen und kommunalen...
9. Mai 2011
GmbH-Aufsichtsräte im Glück?
09Mai