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Nutzen ist nicht gleich nutzen – keine Stromsteuerentlastung beim Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen

Gemeinden und kommunale Energieversorgungsunternehmen müssen für die elektrische Energie, die sie für die öffentliche Straßenbeleuchtung beziehen, Stromsteuer entrichten. Bis zum 31.12.2010 konnten sie dafür eine Entlastung bekommen. Damit ist jetzt Schluss, hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden (Urteil v. 12.6.2013, Az. 4 K 4017/12 VSt) und damit die Entscheidung des Hauptzollamtes...

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