Die Zeit drängt: Nur noch bis zum 30.6.2011 haben Gas- und Stromnetzbetreiber Zeit, bei der zuständigen Regulierungsbehörde die Daten für die Führung des so genannten Regulierungskontos (§ 5 ARegV) einzureichen. Neu sind dabei insbesondere die Anforderungen an Gasnetzbetreiber: Sie müssen in diesem Jahr mehr Daten melden als gewohnt.
28. Juni 2011
Datenabfrage zum Regulierungskonto: BNetzA fordert zusätzliche Daten von Gasnetzbetreibern
28Juni