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Datenabfrage zum Regulierungskonto: BNetzA fordert zusätzliche Daten von Gasnetzbetreibern

Die Zeit drängt: Nur noch bis zum 30.6.2011 haben Gas- und Stromnetzbetreiber Zeit, bei der zuständigen Regulierungsbehörde die Daten für die Führung des so genannten Regulierungskontos (§ 5 ARegV) einzureichen. Neu sind dabei insbesondere die Anforderungen an Gasnetzbetreiber: Sie müssen in diesem Jahr mehr Daten melden als gewohnt.

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