TagUmsatzsteuerfreiheit

Verzicht auf Umsatzsteuerfreiheit einer Grundstückslieferung muss im ursprünglichen Notarvertrag erklärt werden

Wird ein Grundstück verkauft, wird im Normalfall keine Umsatzsteuer fällig. Der Verkäufer kann aber darauf verzichten, wenn dies in Hinblick auf seinen Vorsteuerabzug vorteilhaft ist. Wann muss dieser Verzicht stattfinden? Dazu hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil (Az. XI R 40/13) gefällt, das die Grenzen für einen solchen Verzicht relativ eng zieht.

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender