Dass die Finanzverwaltung öffentlich zugängliche Tiefgaragen, Parkhäuser oder gebührenpflichtige bewachte Parkplätze als (steuerpflichtigen) Betrieb gewerblicher Art behandelt, ist nicht neu. Soweit Gemeinden Parkscheinautomaten oder Parkuhren hingegen auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) betreiben, haben dies bislang sowohl Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 27.2.2003, V R 78/01) als...
12. April 2012
Kommunale Parkplätze: Umsatzsteuerpflicht auch bei hoheitlicher Tätigkeit
12April