Auch im Jahr 2015 müssen alle Stromlieferanten darauf achten, ab dem 1.11. ihr neues Stromkennzeichen zu verwenden. Egal, ob auf der eigenen Homepage, in Rechnungen an Letztverbraucher oder in Werbematerial, das an Letztverbraucher gerichtet ist: Unter anderem die Informationen zum Energieträgermix und zu den Umweltauswirkungen müssen ab diesem Zeitpunkt auf den Stromlieferungen im Kalenderjahr...
9. Oktober 2015
Stichtag 1. November 2015: Pflicht zur Verwendung des aktualisierten Stromkennzeichens
09Oktober