Das Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause wird deutlich einfacher. Der Bundestag hat am 22.9.2016 das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ beschlossen (Drs. 18/8828, 18/9688). Ein wichtiger Punkt ist, dass der geldwerte Vorteil der Arbeitnehmer, wenn sie am Arbeitsplatz Strom tanken und die Ladeeinrichtungen des Arbeitgebers nutzen können...
24. Oktober 2016
Der Gesetzgeber räumt Hindernisse für Elektromobilität aus dem Weg
24Oktober