Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) ist gerade erst drei Monate in Kraft, da zeichnen sich bereits die ersten wichtigen Änderungen im Recht der Erneuerbaren Energien ab. Aber nicht das EEG selbst wird geändert, sondern die Bundesregierung wird auf Grundlage des EEG zwei Verordnungen erlassen, die wichtige Neuerungen im EEG 2014 konkret ausgestalten:
10. November 2014
EEG 2.1 und 2.2: Verordnungen zu EEG-Eigenversorgung und zur Ausschreibung von PV-Freiflächenanlagen
10November