TagUnterschwellenvergabeordnung

Vergabe unterhalb der Schwellenwerte – alles einfacher oder alles neu?

Mit der Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) setzt sich die Neuordnung des Vergaberechts des Jahres 2016 auch im Bereich unterhalb der Schwellenwerte, ab denen eine EU-weite Ausschreibung erforderlich wird, immer weiter durch. Damit nähern sich die beiden Vergaberegime immer weiter an, was letztlich zu einer Vereinheitlichung führt.

Die Unterschwellenvergabeordnung erreicht die Bundesländer

Erst Hamburg, jetzt Bayern: Als zweites Bundesland nach der Freien und Hansestadt erklärt der Freistaat Bayern die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für anwendbar, die öffentliche Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte regelt. Am 14.11.2017 wurde die neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) in Bayern veröffentlicht, am 1.1.2018 wird sie in Kraft treten.

Vorsicht Schwelle! Neues zum Vergaberecht

Einen anderen über die Schwelle zu tragen, ist eine schöne Sache im Leben. Im Vergaberecht ist das Ober- und Unterhalb der Schwelle viel interessanter: Gemeint ist die Schwelle des Werts eines öffentlichen Auftrags. Von ihm hängt nämlich ab, welchen Rechtsnormen eine öffentliche Vergabe unterliegt. Die Schwellenwerte sind derzeit auf 5,225 Mio. Euro für Bauaufträge, 209.000 Euro für Liefer- und...

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