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Drossel-Klausel der Deutschen Telekom AG in Flatrate-Verbraucherverträgen vom LG Köln

Das LG Köln hat mit Urteil vom 30.10.2013 (Az. 26 O 211/13) den Drossel-Plänen der Deutschen Telekom einen Dämpfer verpasst. Das Gericht hat mehrere Klauseln, die die Telekom in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Flatrate-Produkten „Call&Surf“ verwendet, auf Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. unter anderem für eine unangemessene Benachteiligung der...

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