Einen leitenden Mitarbeiter an der Firma zu beteiligen, kann eine attraktive Sache sein – für beide Seiten: Der Arbeitgeber bindet eine wichtige Kraft an sich, der Arbeitnehmer hat als Miteigentümer an den Früchten seiner Arbeit Anteil. Allerdings sollte man auch die steuerliche Seite des Geschäfts mit bedenken.
22. Oktober 2018
Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn
22Oktober