Wer von seinem Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen gestellt bekommt und privat nutzen darf, erhält einen geldwerten Vorteil. Und der unterfällt als Sachbezug der Lohnsteuer. Ob er ihn tatsächlich privat nutzt, ist dabei unerheblich, solange er die Möglichkeit dazu hat. Berechnet wird der geldwerte Vorteil entweder nach der 1-Prozent‑Regelung oder der Fahrtenbuchmethode...
11. März 2014
Dienstwagenbesteuerung: Verbotswidrige private Nutzung führt nicht zu Steuerpflicht
11März