Wer eine Privatinsolvenz durchläuft, soll künftig schon nach drei Jahren von seinen Restschulden befreit sein. Darauf haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission verständigt. Eine entsprechende Richtlinie soll im Sommer vorliegen. Das Bundesministerium für Justiz (BMJV) hat angekündigt, die Richtlinie nach deren endgültiger Verabschiedung so schnell wie möglich umsetzen zu...
1. März 2019
Neue Herausforderungen für das Forderungsmanagement: Privatinsolvenz wird kürzer
01März