Das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) ist verfassungswidrig und daher nicht anwendbar. Zu diesem überraschenden Schluss ist das Finanzgericht (FG) Hamburg im Rahmen eines Eilverfahrens (Beschluss vom 19.9.2011, Az. 4 V 133/11) gelangt: Dem Bund, so das Gericht, stehe insoweit keine Kompetenz zu. Dem klagenden Unternehmen wurde daher die Steuer in Höhe von 96 Millionen Euro für Juli 2011...
7. Oktober 2011
Kernbrennstoffsteuer: Wenn ein Finanzgericht Verfassungsgericht spielt
07Oktober