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Kernbrennstoffsteuer: Wenn ein Finanzgericht Verfassungsgericht spielt

Das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) ist verfassungswidrig und daher nicht anwendbar. Zu diesem überraschenden Schluss ist das Finanzgericht (FG) Hamburg im Rahmen eines Eilverfahrens (Beschluss vom 19.9.2011, Az. 4 V 133/11) gelangt: Dem Bund, so das Gericht, stehe insoweit keine Kompetenz zu. Dem klagenden Unternehmen wurde daher die Steuer in Höhe von 96 Millionen Euro für Juli 2011...

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