Im Vergaberecht gibt es zurzeit bekanntlich eine Menge Dynamik. Schließlich steht dieses Rechtsgebiet vor der größten Reform seit langem. Eine Neuigkeit hat damit jedoch nichts zu tun: Seit dem 1.1.2016 gelten in der Europäischen Union für die Vergabe öffentlicher Aufträge neue Schwellenwerte. Wenn die folgenden Summen überschritten sind, müssen die Aufträge europaweit ausgeschrieben werden:
19. Januar 2016
Vergaberecht – Schwellenwerte und andere Neuigkeiten
19Januar