Nachdem der Bundestag bereits am 2.3.2012 zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet eine Neuregelung der Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr in § 312g BGB verabschiedet hatte, hat der Bundesrat erwartungsgemäß beschlossen, keinen Einspruch gegen dieses Gesetz einzulegen. Es wird daher aller Voraussicht nach am 1.7.2012 in Kraft treten.
2. Mai 2012
Die „Button-Lösung“ kommt fürs Internetgeschäft
02Mai