Bilanzkreisverantwortliche sind vertraglich verpflichtet, ihre Leistungsbilanz im Viertelstundentakt auszugleichen. Darauf weist die Bundesnetzagentur (BNetzA) immer wieder ausdrücklich hin (wir berichteten). Und das laufende Konsultationsverfahren zu den Änderungen des Bilanzkreisvertrags unterstreicht ebenfalls die Notwendigkeit des Viertelstundenausgleichs. Wer gegen diese Pflicht verstößt...
17. Dezember 2014
Einführung der Viertelstundenauktion der EPEXSPOT – ein Grund zum Feiern
17Dezember