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Vorabinformation über beabsichtigte Vergabe auch unterhalb der Schwellenwerte?

Müssen öffentliche Auftraggeber vorab über beabsichtigte Vergabeverfahren informieren, auch wenn die Schwellenwerte des Vergaberechts gar nicht erreicht sind? Das müssen sie in der Tat, so das OLG Düsseldorf in einer Ende des letzten Jahres ergangenen überraschenden Entscheidung (Beschl. v. 13.12.2017, Az. 27 U 25/17 – Leitsatz 4). Erfolge eine Vorabinformation nicht, könne daraus die Nichtigkeit...

Die Unterschwellenvergabeordnung erreicht die Bundesländer

Erst Hamburg, jetzt Bayern: Als zweites Bundesland nach der Freien und Hansestadt erklärt der Freistaat Bayern die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für anwendbar, die öffentliche Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte regelt. Am 14.11.2017 wurde die neue Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) in Bayern veröffentlicht, am 1.1.2018 wird sie in Kraft treten.

Vorsicht Schwelle! Neues zum Vergaberecht

Einen anderen über die Schwelle zu tragen, ist eine schöne Sache im Leben. Im Vergaberecht ist das Ober- und Unterhalb der Schwelle viel interessanter: Gemeint ist die Schwelle des Werts eines öffentlichen Auftrags. Von ihm hängt nämlich ab, welchen Rechtsnormen eine öffentliche Vergabe unterliegt. Die Schwellenwerte sind derzeit auf 5,225 Mio. Euro für Bauaufträge, 209.000 Euro für Liefer- und...

Vergaberecht – Schwellenwerte und andere Neuigkeiten

Im Vergaberecht gibt es zurzeit bekanntlich eine Menge Dynamik. Schließlich steht dieses Rechtsgebiet vor der größten Reform seit langem. Eine Neuigkeit hat damit jedoch nichts zu tun: Seit dem 1.1.2016 gelten in der Europäischen Union für die Vergabe öffentlicher Aufträge neue Schwellenwerte. Wenn die folgenden Summen überschritten sind, müssen die Aufträge europaweit ausgeschrieben werden:

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