Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit ihrem faktischen Pooling-Verbot im September 2011 in der Branche für eine Menge Unmut gesorgt (wir berichteten). Jetzt dürfen betroffene Unternehmen hoffen – wenn auch zunächst nur vorsichtig: Das OLG Düsseldorf hat angedeutet, dass es die Festlegung rechtlich für äußerst problematisch hält. Damit nährt das Gericht die Hoffnung, dass das von der BNetzA gegen...
18. Juni 2013
Pooling-Verbot adé?
18Juni