TagVorsteuer; Gebäude

Vorsteuer bei Gebäuden: EuGH legt Grundsätze für Aufteilung fest

Wer ein Gebäude errichtet, unterhält oder betreibt, muss unterscheiden: Für einen Teil seiner Aufwendungen kann er Vorsteuer abziehen, für einen anderen Teil nicht. Nach welchen Grundsätzen diese Zuordnung funktioniert, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden  (Urt. v. 9.6.2016, Az. C-332/14) – und zwar in anderer Weise als das deutsche Umsatzsteuerrecht.

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