Tag · vorzeitige Vertragsbeendigung

03 Dezember

BGH pocht auf Formstrenge: Falsches Veröffentlichungsmedium macht Konzessionsvertrag unwirksam

Wenn ein Konzessionsvertrag vorzeitig beendet wird, muss dies im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden (wir berichteten). Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 18.11.2014 entschieden (Az. EnZR 33/13). Ein anderes Medium reicht nicht aus. Der  neu abgeschlossene („verlängerte“) Konzessionsvertrag ist dann unwirksam.